Allgemeine Geschäftsbedingungen des SHIELD Trainingszentrums
Die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen der Firma SHIELD, vertreten durch Herrn Björn Borgmann, (nachfolgend SHIELD genannt) und dem Mitglied wird zunächst für die im Vertrag festgelegte Vertragslaufzeit geschlossen, beginnend mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, geschlossen.
Die Mitgliedschaftsvereinbarung verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Mitgliedschaftsendzeitpunkt schriftlich oder per Telefax gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Kartengebühr von 25€ berechnet, die bei Rückgabe der Karte erstattet wird. Der Mitgliedsausweis bleibt im Besitz der Firma SHIELD. Ab dem 2. Mitgliedschaftsjahr wird eine Trainerpauschale in Höhe von 40 € jährlich erhoben. Sämtliche Beiträge und Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der Firma Shield mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung des SHIELD Trainingszentrums (nachfolgend Studio) berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
SHIELD gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen.
2.1 Körperliche Anforderungen
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. SHIELD ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist.
2.2. Nutzung der Spinde
Das Studio stellt dem Mitglied während der Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen, die über den Zeitraum der Anwesenheit hinaus genutzt werden, um diese auszuräumen. Die ausgeräumten Gegenstände werden 3 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist, werden die Gegenstände vernichtet. Für die im Spind aufbewahrten Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung über 30 km zum SHIELD Trainingszentrum) kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig. SHIELD behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählen z. B. ein grober Verstoß gegen diese AGB oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie insbesondere Doping- und Rauschmittel. Das Mitglied stimmt zu, dass SHIELD bei Abschluss des Vertrages oder bei begründeten Zweifeln hinsichtlich der Bonität des Mitglieds eine Bonitätsauskunft einholt. Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft ist SHIELD berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (nur monatsweise möglich) unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von SHIELD nicht in Anspruch nehmen. Ein etwaiges Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) SHIELD unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die SHIELD durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen. Insbesondere ist das Mitglied auch verpflichtet, bei Änderung von Name oder Anschrift SHIELD eine neue Kopie des Personalausweises/Reisepasses zur Verfügung zu stellen.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum jeweils vereinbarten Abbuchungstermin per Lastschrift fällig, beginnend mit dem Mitgliedschaftsbeginn. Mit der ersten Beitragsfälligkeit werden außerdem die einmalige Kartengebühr sowie die Trainerpauschale eingezogen. Bei Pauschalangeboten, deren Mitgliedsbeitrag für 24 Monate im Voraus fällig ist, erfolgt die Abbuchung des Gesamtbetrages beim nächsten Buchungslauf. Abbuchungen sind möglich zum 01. und 15. eines jeden Monats. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto zum Abbuchungstermin ausreichend gedeckt ist. Bei Rücklastschriften fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ pro nicht ausgeführter Lastschrift an.
6.1 Umsatzsteuer und Preisanpassungsrecht
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.
6.2 Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand, werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. SHIELD behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen.
7.1 Mitgliedsausweis
Eine Nutzung des SHIELD Trainingszentrums ist nur möglich nach Vorlage des Mitgliedsausweises.
Das Mitglied ist verpflichtet, einen Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung wird erneut die Kartengebühr in Höhe von 25,00€ fällig. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 350 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt SHIELD vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass SHIELD ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen geringeren Betrag.
7.2 Verhalten im Studio
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen, alkoholische Getränke zu verzehren sowie sämtliche verbotenen Suchtmittel zu konsumieren/ in das Studio mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen ist SHIELD berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche noch offene Beiträge bis zum Vertragsende als Ersatz für entgangenen Gewinn einzufordern.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainigsfläche mit geeignetem Schuhwerk zu betreten. Das Studio darf nicht mit Straßenschuhen genutzt werden. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt. Ein Training im Muskel Shirt ist verboten. Getränke dürfen nur aus verschließbaren Sport-Trinkflaschen aus Kunststoff konsumiert werden.
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
SHIELD ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen das Mitglied aus der Mitgliedschaft an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen zum Einzug der Mitgliedsbeiträge, abzutreten.
Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass SHIELD Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert und an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen oder im Rahmen der Erlangung einer Bonitätsauskunft, weitergibt, wenn es zur Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist oder es zur Wahrung berechtigter Interessen von SHIELD dient. Bei Abschluss des Mitgliedsvertrags wird SHIELD eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Mitglieds fertigen, aufbewahren, speichern und ggf. an Dritte weitergeben. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung willigt das Mitglied in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein. Zur Sicherheit der Mitglieder überwacht SHIELD Teilbereiche der Studios mit Videokamera und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist.
10.1 Foto- und Videodokumentation zu Marketingzwecken.
Das SHIELD nutzt zu Werbezwecken Livestreams und Fotodokumentationen die in sozialen Netzwerken und auf der internen Homepage veröffentlicht werden.
Das Mitglied willigt ein, dass die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.
Bei Fotodokumentationen von körperlichen Veränderungen einer einzelnen Person gibt es eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Mitglied und dem SHIELD.
Wünscht ein Mitglied keine Veröffentlichung, muss das Mitglied vor Beginn den zuständigen Mitarbeiter darüber informieren.
SHIELD ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. SHIELD wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme zu widersprechen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 01.06.2018
Industriestr. 12
48683 Ahaus
Tel.: 02561 / 97 81 090
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Für Mitglieder 24/7 geöffnet!
Service:
Mo-Fr: 12 - 21 Uhr
Sa: 14 - 18 Uhr
So: 24 Std. System für Mitglieder